Generationenvorsorge erklärt: Die 9 häufigsten Fragen meiner Klienten
Sie können sich sicher vorstellen, dass Beratungen im Bereich der Generationenberatung sehr individuell sind. Kein Wunder! Denn jedes Leben ist einzigartig. Dabei spielt es eine große Rolle, die eigene Lebenssituation genau zu beleuchten, um die passenden Lösungen in der Generationenberatung zu finden.
Es gibt allerdings Fragestellungen, die die meisten meiner Klienten mit in die Beratung bringen. Daran kann man erkennen, dass es eine große Klammer gibt, die die Themen der Generationenberatung zusammenhält.
Damit auch Sie von den wichtigsten Fragen meiner Klienten profitieren können, habe ich Ihnen die 9 häufigsten Fragen mitgebracht, die ich immer wieder von meinen Klienten gestellt bekomme. Inklusive deren Antworten UND wichtige Punkte, die Sie unbedingt beachten sollten. Zu jeder Frage teile ich noch einen Link zu einem meiner YouTube Videos. Dort erhalten Sie weitere Informationen zum jeweiligen Thema.
Ich bin mir sicher, dass dieser Blogartikel Sie dabei unterstützt, mehr Klarheit zu gewinnen, welche Vorsorgedokumente für Sie in Ihrer Lebenssituation wichtig sind und worauf Sie achten sollten, wenn Sie die Dokumente für sich aufsetzen. Ich wünsche Ihnen viel Freude beim Lesen und hoffe, dass Sie durch den Blogartikel Anregungen erhalten, in der Generationenberatung aktiv zu werden. Los geht es!

Frage #1 „Brauchen wir als Ehepaar eine Vorsorgevollmacht?“
DAS zentrale Dokument der Generationenberatung ist die Vorsorgevollmacht. Sie können in der Vorsorgevollmacht Folgendes regeln:
1️⃣ Zuerst einmal, welche Personen Sie vertreten sollen. Wir sprechen hier auch von Vertrauenspersonen bzw. von bevollmächtigten Personen. Denn Sie erteilen dieser Person/diesen Personen eine Vollmacht, Sie in einer Notsituation, in der Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können, zu vertreten.
2️⃣ Außerdem geben Sie an, wie Ihre Vertrauensperson im Notfall vorgehen soll. Hier gibt es unterschiedliche Bereiche, die in der Vorsorgevollmacht geregelt werden können. Darunter Bankengeschäfte und Vermögen, Aufenthalt, Kommunikation mit öffentlichen Stellen und Versicherungen und auch die Gesundheitssorge.
Es gibt den Mythos, dass sich Ehepaare und eingetragene Lebenspartner in allen Lebenslangen gegenseitig vertreten dürfen. Dieser Mythos hält sich hartnäckig, stimmt allerdings nicht. Denn auch als Ehepaar oder eingetragener Lebenspartner benötige Sie eine Vorsorgevollmacht, wenn Sie Ihren Partner vor allem in finanziellen Angelegenheiten vertreten wollen.
Gibt es keine Vorsorgevollmacht, setzt eine gesetzliche Betreuung ein. Ein Betreuer kann auch der Partner sein, dieser muss sich allerdings an viele Regeln und Auflagen halten und kann dadurch evtl. nicht den eigentlichen Willen der zu betreuenden Person erfüllen. Außerdem wird die Handlungsfähigkeit des Betreuers stark eingeschränkt. Dies hat absolut nichts damit zu tun, wie Sie es normalerweise im Alltag gewohnt sind, Entscheidungen zu treffen.
🔎 Wir werfen später noch einen Blick darauf, wie es sich verhält, wenn es keine Patientenverfügung gibt und welche Entscheidungen Partner trotzdem treffen dürfen.
💡 WICHTIG: Sie sehen hier die Dringlichkeit, warum eine Vorsorgevollmacht ein unumgängliches Vorsorgedokument auch für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner ist! Wünschen Sie sich Selbstbestimmung in allen Lebenslangen, dann ist dieses Dokument ein MUSS für Sie!
👉 Mehr zum Thema Vorsrogevollmacht erfahren Sie im YouTube Video „Was ist eine Vorsorgevollmacht“.

Frage #2 „Brauchen wir neben einer Vorsorgevollmacht auch eine Betreuungsverfügung?“
Die Betreuungsverfügung ist ein Teil der Vorsorgevollmacht. Ich werde oft gefragt, wozu man die Betreuungsverfügung benötigt, wenn man bereits eine Vorsorgevollmacht hat. Die Betreuungsverfügung dient als „Backup“, wenn die Vorsorgevollmacht nicht greifen sollte.
In einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie mindestens eine Person, die im Falle Ihrer Unfähigkeit, eigene Entscheidungen zu treffen handeln darf, wenn die Vorsorgevollmacht NICHT greifen sollte.
Das klingt verwirrend, aber es kann vorkommen, dass eine Vorsorgevollmacht ungültig ist. Es gibt u.a. zwei Konstellationen, in denen dies vorkommen kann.
1️⃣ Die Person, die Sie als Vertrauensperson bestimmt haben, ist bereits verstorben.
2️⃣ Die Person, die Sie als Vertrauensperson bestimmt haben, steht selbst unter Betreuung.
Sie können außerdem bestimmen, welche Person auf gar keinen Fall Ihre Betreuung übernehmen darf.
❗Kann die Vorsorgevollmacht nicht ausgeübt werden, bedeutet das, dass eine gesetzliche Betreuung einsetzt.
Achten Sie daher unbedingt darauf, dass Sie mindestens zwei Personen bevollmächtigen und prüfen Sie regelmäßig, ob die von Ihnen bestimmten Personen das Amt der bevollmächtigten Person in Ihrer Vorsorgevollmacht ausüben können oder nicht.

Frage #3 „Wozu wird eine Patientenverfügung benötigt, wenn bereits eine Vorsorgevollmacht besteht?“
Befindet sich ein Mensch in der Situation, dass er aufgrund von Unfall, Erkrankung oder Pflege nicht in der Lage ist zu äußern, wie er im Krankenhaus behandelt werden möchte, müssen Ärzte entsprechende Entscheidungen treffen.
Damit in einem der genannten Fälle eine vom Patienten gewünschte Behandlung vorgenommen werden kann, benötigt man eine Patientenverfügung. Wünsche und Vorstellungen müssen schriftlich festgehalten werden, damit sich Ärzte und Pflegepersonal daran orientieren können. Bevollmächtigte Personen erhalten dadurch eine klare Handlungsanweisung und wissen, was zu tun ist.
Sie geben in einer Patientenverfügung an, welche Wünsche Sie u.a. zu lebenserhaltenden Maßnahmen, künstliche Ernährung, Beatmung und schmerzlindernden Medikamenten haben.
Im Bereich Vorsorgevollmacht hatten wir schon einen Blick darauf geworfen, dass Ehepartner sich nicht ohne Vorsorgevollmacht vertreten können.
Wie sieht es nun aus, wenn es keine Patientenverfügung gibt? Hier gibt es seit dem 01.01.2023 das gesetzliche Ehegattennotverordungsrecht für Gesundheitsangelegenheiten. Es gilt für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, sofern sie
- Nicht getrennt leben
- Oder dem Ehegatten oder dem behandelnden Arzt bekannt ist, dass der zu vertretende Ehegatte die Vertretung durch den anderen Ehegatten ablehnt.
Das gesetzliche Ehegattennotverordungsrecht gilt für 6 Monate für die folgenden Bereiche:
- Medizinische Versorgung
- Verträge abschließen
- Freiheitsentziehende Maßnahmen
- Ansprüche geltend machen
Ist nach Ablauf der 6 Monate weiterhin eine Vertretung notwendig, muss das Berufungsgericht eingeschaltet werden. Dort wird dann darüber entschieden, wer zukünftig als gesetzlicher Betreuer die Betreuung übernimmt.
Ohne Patientenverfügung entscheiden Ärzte über Ihre Behandlung und nutzen evtl. Methoden, mit denen Sie und Ihre Angehörigen nicht einverstanden sind. Aus diesem Grund ist es unbedingt nötig, eine Patientenverfügung mit den eigenen Wünschen und Vorgaben aufzusetzen. Achten Sie darauf, dass Sie die Patientenverfügung so klar wie möglich formulieren, um Verwirrungen und Interpretation auszuschließen.
💡 WICHTIG: Um die Patientenverfügung durchzusetzen, benötigt es eine Vorsorgevollmacht, denn die Vorsorgevollmacht gibt den bevollmächtigten Personen Handlungsfähigkeit in der Gesundheitssorge, also die Patientenverfügung und die darin enthalten, Wünsche umzusetzen.
Sie sehen den Zusammenhang von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Es macht keinen Sinn, nur eins der Dokumente zu haben. Denn beide Dokumente haben unterschiedliche Aufgaben und ergänzen sich. Falls Sie also nur eines der beiden Dokumente haben, schließen Sie diese Lücke, um weiterhin selbstbestimmt leben zu können.
👉 Weitere Infos in YouTube Video „Was ist eine Patientenverfügung?“

Frage #4 „Ist ein Organspendeausweis zwingen notwendig?“
Verbunden mit der Patientenverfügung ist das Thema Organspende und damit der Organspendeausweis. In Deutschland gilt das Zustimmungsprinzip. NOCH! Heißt, dass man ohne Organspendeausweis in Deutschland keine Organe spenden will.
Aus diesem Grund haben viele Menschen in Deutschland keinen Organspendeausweis und wähnen sich hier evtl. in einer falschen Sicherheit.
Wie sieht es aus, wenn man ins Ausland reist? In vielen Ländern gilt das sogenannte Widerspruchsprinzip. Hier bedeutete es keinen Organspendeausweis zu haben, dass man Organe spenden möchte und somit als Organspender infrage kommt, wenn man die Kriterien dafür erfüllt.
In einem Organspendeausweis können sie angeben, wie sie zum Thema Organspende stehen. Auch ein NEIN ist dort möglich. Folgende 5 Möglichkeiten haben Sie zur Auswahl, wie im Fall einer möglichen Organspende vorgegangen werden soll:
➡ JA, ich gestatte, dass nach der ärztlichen Feststellung meines Todes meinem Körper Organe und Gewebe entnommen werden. Mit dem Kreuz an dieser Stelle werden alle Organe und Gewebe gespendet.
➡ JA, ich gestatte dies mit Ausnahme folgender Organe/Gewebe: Bestimmte Organe werden hier von der Spende ausgenommen.
➡ JA, ich gestatte dies jedoch nur für folgende Organe/Gewebe: Sollen nur bestimmte Organe und Gewebe freigegeben werden, ist das Kreuz hier erforderlich.
➡ NEIN, ich widerspreche einer Entnahme von Organen oder Geweben. Hier wird die Organspende, egal aus welchem Beweggrund, komplett abgelehnt.
➡ Über JA oder NEIN soll dann folgende Person entscheiden: Eine Vertrauensperson entscheidet. Die erwähnte Person wird im Fall des Todes benachrichtigt.
💡 WICHTIG: Sie haben die Möglichkeit, Ihre Entscheidung zum Thema Organspende auch in der Patientenverfügung zu hinterlegen. Wichtig ist hier, dass die Aussagen sich nicht widersprechen. Achten Sie daher darauf, dass Sie sowohl in der Patientenverfügung als auch im Organspendeausweis die gleichen Angaben machen.
Tragen Sie immer einen Organspendeausweis bei sich, auf dem ersichtlich ist, welches Vorgehen Sie sich wünschen. Organspendeausweis gibt es auch in der Landessprache für die Länder, in die Sie verreisen. Sie schaffen damit Klarheit für alle Beteiligten.
👉 Informieren Sie sich weiter über das Thema „Organspendeausweis“ in diesem YouTube Video

Frage #5 „Für welchen Fall lohnt es sich, ein Testament aufzusetzen?“
Die Errichtung eines Testaments, Erb- und Schenkungsvertrags ist sehr individuell und hängt vor allem von der persönlichen Familiensituation ab und davon, welche Personen begünstigt werden sollen und in welcher Weise. Dieses Thema ist sehr komplex und es empfiehlt sich mit einem Juristen und ggf. einem Steuerberater zusammenzuarbeiten.
Die gesetzliche Erbfolge stammt aus dem Jahr 1900. Die Menschen leben heute sehr viel globaler als damals. Familien besitzen mehr Vermögen und auch die Familienkonstellationen sind weitaus komplexer als 1900. Z.B. durch die Konstellation von Patchworkfamilien.
Bedenken Sie bitte, dass die gesetzliche Erbfolge immer dann eintritt, wenn es keine Regelungen in Form von einem Testament oder Erbvertrag gibt. Ganz leicht können durch die gesetzliche Erbfolge Erbengemeinschaften entstehen.
Erbengemeinschaften nennt man auch „Streigemeinschaften“. Denn um handlungs- und entscheidungsfähig zu sein, muss man sich innerhalb der Erbengemeinschaft einig sein. Und das ist oft ein Problem, denn die unterschiedlichen Parteien haben unterschiedliche Vorstellungen, wie mit dem Erbe umgegangen werden soll.
Aus diesem Grund haben Sie die wunderbare Möglichkeit, durch Ihr aktives Handeln ungewollte und sperrige Konstellationen zu vermeiden und damit die Situation in der Familie zu entspannen. Sie vermeiden durch einen letzten Willen Streitigkeiten und schaffen das Fundament dafür, dass Ihr Vermögen so weitergegeben wird, wie Sie es sich wünschen.
Ein Testament ist u.a. wichtig für folgende Personengruppen:
- Eltern von minderjährigen Kindern
- Unverheiratete Paare
- Patch-Work-Familien
- Alleinstehende Personen
- Immobilienbesitzer
💡 WICHTIG: Gerade Personen, die nicht verheiratet und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, sollten ein Testament errichten. Vor allem, wenn sie ihren Partner begünstigen wollen. Denn ohne Trauschein oder Eintragung findet der Partner in der Erbfolge nicht statt und wird ohne Testament nicht berücksichtigt!

Frage #6 „Wobei unterstützt uns der Notfallordner?“
Ganz einfach: Er macht die bevollmächtigten Personen handlungsfähig!
Stellen Sie sich vor, wie viele Emotionen ein Mensch hat, wenn ein geliebter Mensch in einer Notsituation ist. Dann noch mühsam alle wichtigen Informationen zu suchen und ggf. viele Aktenordner zu wälzen, ist nicht hilfreich. Aus diesem Grund ist es wichtig, im Rahmen der Vorsorge einen Notfallordern anzulegen.
Ein Notfallordner bildet DEN zentralen Punkt, an dem sich bevollmächtigte Personen informieren können und hilfreiche Informationen finden. (Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit)
Dazu gehören:
- Ansprechpartner und dazugehörige Kontaktinformationen (Jurist, Finanzberater)
- Aufstellung des Vermögens und Verbindlichkeiten: Bankkonten, Depots, Sachwerte, Kredite etc.
- Kopien von persönlichen Dokumenten (Geburtsurkunde, Ausweis, Impfausweis, Heiratsurkunde etc.)
- Kopien von bestehenden Verträgen (Lebensversicherung, Pflegezusatzversicherung, Krankenversicherung/Krankenkasse, Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikolebensversicherung etc.)
- Kopie der Vorsorgedokumente (u.a. Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Organspende, letzter Wille)
- Notfallkonzepte für den Aufenthalt in einer Klinik, bei Pflege
- Notfallkonzept bei Tod
Auch der Notfallordner ist individuell und sollte die eigene Familiensituation berücksichtigen.
💡 WICHTIG: Binden Sie die bevollmächtigten Personen mit ein, wenn Sie über Notfallkonzepte und deren Umsetzung sprechen. Eine offene Kommunikation sorgt für Transparenz und die gewünschten bevollmächtigten Personen haben die Möglichkeit, die zukünftigen Situationen besser einzuschätzen.
Verwahren Sie den Notfallordner an einem sicheren und leicht zugänglichen Ort. Teilen Sie der bevollmächtigten Person, wo sie den Notfallordner findet.
👉 Dieses YouTube Video beinhaltet weitere Informationen zum Thema „Wie Sie die Handlungsfähigkeit Ihrer Vertrauenspersonen für eine Notsituation herstellen“

Frage #7 „Wie viele bevollmächtigte Personen sind sinnvoll?“
Ein Fall ist in der Praxis sehr häufig, dass sich Ehepartner gegenseitig als Vertrauensperson einsetzen und sonst keine weiteren Personen. Hier besteht dringend Handlungsbedarf! Sie fragen sich jetzt, warum? Das ist ganz einfach, denn ist der Partner nicht in der Lage, die Vorsorgevollmacht umzusetzen, setzt wieder die gesetzliche Betreuung ein.
Diesen Punkt haben Sie schon unter 1. „Brauchen wir als Ehepaar eine Vorsorgevollmacht?“ kennengelernt, wenn eine bevollmächtigte Person verstorben ist oder sich selbst unter Betreuung befindet.
Dieser Fall kann bei Ehepaaren leicht eintreten. Z.B., wenn einer der beiden Partner an Demenz erkrankt und der andere Partner aufgrund eines Unfalls selbst Unterstützung benötigt.
💡 WICHTIG: Setzen Sie als bevollmächtigte Personen mindestens zwei Personen ein, denen Sie vertrauen. Prüfen Sie regelmäßig, ob die benannten Personen in der Lage sind, die Bevollmächtigung auszuüben und handeln Sie, wenn eine dieser Personen nicht mehr für das Amt geeignet ist.
👉 „Wie viele Vertrauenspersonen braucht man in einer Vorsorgevollmacht?“

Frage #8 „Können bestehende Dokumente angepasst bzw. erneuert werden?“
Sind die Dokumente einmal errichtet, ist die Arbeit nicht für immer getan. Die Dokumente sollten einmal im Jahr auf Aktualität geprüft werden. Tragen Sie sich dazu eine Erinnerung in Ihren Kalender oder im Smartphone ein, damit Sie es nicht vergessen.
Ein weiterer Grund für eine Überprüfung stellt eine Änderung im eigenen Leben dar. Z.B. wenn sich Paare trennen und nicht wünschen, dass der Ex-Partner weiterhin die gewünschten Ämter ausüben soll.
Aber was ist mit der Aktualität der Texte an sich? Wer prüft diese?
Haben Sie ein Dokument aus dem Internet heruntergeladen, dann wird dieses nicht automatisch überprüft. Sie sind also selbst in der Verantwortlichkeit, sich über Änderungen in der Rechtsprechung zu informieren und die Dokumente entsprechend aktuell zu halten. Dieser Umstand ist schwerwiegend und nicht zu unterschätzen.
Es gibt Firmen, die sowohl den Service der Überprüfung der Dokumente anbieten als auch eine Verwahrung der Dokumente vornehmen.
Wenn Sie eine regelmäßige Überprüfung gepaart mit einer Verwahrung der Dokumente wünschen, dann ist ein sogenannter Verwahrservice eine gute Wahl. Dort werden die Dokumente hinterlegt und auch auf Aktualität geprüft.
Dieser Service kostet eine Pauschale im Jahr ist allerdings auch Ihr Airbag für den Fall, dass sich weitreichende Änderungen von Gesetzeswegen ergeben und Sie die Dokumente anpassen lassen sollten. Das bekommen Sie im Zweifelsfall mit einer Lösung aus dem Internet nicht mit. Durch den Verwahrservice werden Sie informiert, falls die Anpassung Ihrer Vorsorgedokumente nötig sein sollte.
💡 WICHTIG: Außerdem sorgt der Verwahrservice dafür, dass Ihre Dokumente erst zur Nutzung kommen, wenn wirklich ein Notfall vorliegt. Die bevollmächtigten Personen erhalten die Dokumente in kurzer Zeit, um handlungsfähig zu sein und Ihren Willen durchzusetzen. Das schützt auch Sie als Vollmachtgeber, denn Sie können sich sicher sein, dass die Dokumente nicht missbräuchlich verwendet werden.
👉 In diesem YouTube Video erfahren Sie mehr über „Möglichkeiten zur Änderungen und Anpassung von Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung“

Frage #9 „Wie lange sind Vorsorgedokumente gültig bzw. wie lange sollten sie gültig sein?
Prinzipiell kann man sagen, dass Vorsorgedokumente so lange gültig sind, bis sie widerrufen werden oder bis ein bestimmtes Ereignis eintritt.
Werden Vorsorgedokumente errichtet, dann wird dieses Thema oft als „erledig“ angesehen. Allerdings ist es sehr wichtig, die Dokumente AKTUELL zu halten und darauf zu achten, dass sie weiterhin zur jetzigen Lebenssituation passen.
Häufig spreche ich mit Klienten, deren Dokumente schon mind. 10 Jahre alt sind und wir dann herausarbeiten, dass diese Dokumente im Ernstfall nicht die gewünschten Effekte wie uneingeschränkte Handlungsfähigkeit oder eine schnelle Reaktion begünstigen würden.
Dokumente können zu einem gewissen Datum enden. Gerade bei der Vorsorgevollmacht ist es wichtig, dass diese über den Tod hinaus Gültigkeit behält, da sonst ab dem Todeszeitpunkt eine Stagnation einsetzt und bevollmächtigte Personen nicht in der Lage sind, wie gewünscht alle Angelegenheiten zeitnah zu regeln. Sie müssen dann den „normalen“ Weg einschlagen und darauf warten, bis von Amtswegen her alles für ein weiteres Handeln freigegeben wird. Dabei können mehrere Wochen oder sogar Monate vergehen.
Weiterhin kann festgelegt werden, dass eine Vorsorgevollmacht z.B. nur eine gewisse Zeit Gültigkeit behält. Dies kann z.B. genutzt werden, wenn Personen sich eine Zeit lang nicht in Deutschland aufhalten und dafür eine Vertretung benötigen.
💡 WICHTIG: Es empfiehlt sich hier Vorsorgedokumente 1x im Jahr auf Ihre Gültigkeit und Wirksamkeit zu prüfen. Oder dies zu tun, wenn sich Änderung im privaten Umfeld ergeben bzw. auch bei einer Veränderung des Gesundheitszustandes.
Ob eine zeitliche Begrenzung in Ihren Vorsorgedokumenten Sinn macht, sollten Sie sorgfältig prüfen.
👉 Weitere Infos finden Sie im YouTube Video: „Vorsorgedokumente wirksam und gültig aufsetzen“
Starten Sie Ihren Vorsorgeweg!
Nutzen Sie die Chance, mit den Fragen aus diesem Blogartikel Antworten für Ihre persönliche Lebenssituation zu finden und schon in guten zeit für eine Notsituation vorzusorgen.
Sie entlasten damit Ihre Angehörigen, schaffen Raum für Emotionen und sorgen dafür, dass Ihre Wünsche umgesetzt werden, auch wenn Sie selbst nicht in der Lage sind, sich zu den entsprechenden Themen zu äußern.
Ich wünsche Ihnen von Herzen viel Erfolg auf Ihrem Vorsorgeweg!
Herzlichst,
Ihre Kerstin Brunner