Vorsorge und Fürsorge durch Verfügungen
Wenn Sie regelmäßig meine Blogartikel lesen, dann haben Sie bereits einen guten Überblick über die wichtigen Themen wie Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Pflege und auch Testament. Sie wissen, dass es wichtig ist, bestehende Dokumente aktuell zu halten und alle benötigten Dokumente und Informationen den eigenen Vertrauenspersonen zur Verfügung zu stellen.
Sicher haben Sie schon festgestellt, dass die Themen der Generationenberatung vielfältig sind und je nach Lebenssituation unterschiedliche Dokumente für Regelungen benötigt werden.
Wenn Sie zu den genannten Themen weitere Informationen benötigen, dann können Sie unter diesem Link weiterlesen: Zum Blogartikel Was ist GB?
Gerade Herzensthemen, die Menschen beschäftigen, können in der Generationenberatung meist über sogenannte Verfügungen geregelt werden. Das kann u.a. sein, die Auflistung von Dingen, die man gerne mag, um in einem Pflegeheim geliebte Gewohnheiten weiterführen zu können, aber auch Vorgaben zur eigenen Bestattung. Oft darf auch nicht fehlen, wer sich im Fall der Fälle um minderjährige Kinder und wer sich um das geliebte Haustier kümmern soll.
Dieser Blogartikel gibt Ihnen einen Überblick über wichtige Verfügungen, die je nach Ihrer Lebenssituation dafür sorgen, dass gerade die Themen, die Ihnen am Herzen liegen, entsprechend Ihrer Wünsche umgesetzt werden können. Denn auch hier gilt, je detaillierter Dinge festgehalten werden, desto einfacher können diese in einem Notfall umgesetzt werden. Sie setzen dadurch Leitplanken, die vor allem Ihre Angehörigen entlasten und dafür sorgen, dass Vertrauenspersonen ihre Aufgabe gut umsetzen können und nicht überfordert werden.
Auswahl an Themen aus der Praxis für die Praxis
In meiner Tätigkeit als Honorarberaterin lerne ich viele Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen kennen. Jedes Leben ist individuell und benötigt daher auch individuelle Regelungen, die u.a. über Verfügungen umgesetzt werden. Es hängt von Ihrer persönlichen Lebens- und Familiensituation ab, welche Verfügungen speziell für Sie wichtig und auch nötig sind.
Diese 5 Verfügungen sollten Sie unbedingt kennen
Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit habe ich die folgenden 5 Verfügungen ausgesucht, um Ihnen einen Überblick zu geben, welche Verfügungen gerade auch für Sie in Ihrer persönlichen Lebenssituation wichtig sind. In diesem Blogartikel geht es explizit um folgende Verfügungen:
➡ Betreuungsverfügung
➡ Pflegeverfügung
➡ Sorgerechtsverfügung
➡ Trauerverfügung
➡ Groß- und Haustierverfügung
Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Steigen wir nun ein mit einem Überblick über die 5 Dokumente. Außerdem teile ich mit Ihnen jeweils eine Geschichte aus der Praxis, damit Sie noch greifbarer die genannten Verfügungen verstehen können.
1. Betreuungsverfügung – Wenn die Vorsorgevollmacht NICHT greift
Die Betreuungsverfügung ist ein Teil der Vorsorgevollmacht. Ich werde oft gefragt, wozu man die Betreuungsverfügung benötigt, wenn man eine Vorsorgevollmacht hat. Man kann sagen, dass die Betreuungsverfügung als „Backup“ dient. Sie haben die Möglichkeit, in einer Betreuungsverfügung eine Person zu bestimmen, die im Falle Ihrer Unfähigkeit, eigene Entscheidungen zu treffen, handeln darf, wenn die Vorsorgevollmacht nicht greifen sollte.
Das kann u.a. aufgrund dieser zwei Konstellationen vorkommen.
1️⃣ Die Person, die Sie als Vertrauensperson bestimmt haben, ist bereits verstorben.
2️⃣ Die Person, die Sie als Vertrauensperson bestimmt haben, steht selbst unter Betreuung.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit zu bestimmen, welche Person auf gar keinen Fall Ihre Betreuung übernehmen darf.
❗Kann die Vorsorgevollmacht nicht ausgeübt werden, bedeutet das, dass eine gesetzliche Betreuung einsetzt.
Achten Sie daher unbedingt darauf, dass Sie mindestens zwei Personen bevollmächtigen und prüfen Sie regelmäßig, ob die von Ihnen bestimmten Personen das Amt der bevollmächtigten Person in Ihrer Vorsorgevollmacht ausüben können oder nicht.
Johanna und Klaus sind schon über 50 Jahre verheiratet. Sie haben vor einiger Zeit Dokumente wie Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament aufgesetzt. Da sich beide blind vertrauen und es als Wertschätzung sehen, haben sie sich gegenseitig in der jeweiligen Vorsorgevollmacht bevollmächtigt. Weitere Personen haben Sie nicht vorgesehen. Auch ihre Kinder sind nicht in der Vorsorgevollmacht eingesetzt.
Als bei Johanna Demenz festgestellt wird, kann Klaus durch die Vorsorgevollmacht liebevoll für seine Frau sorgen. Auf dem Weg nach Hause zurück von einer Besorgungsrunde, wird Klaus von einem Auto angefahren und muss ins Krankenhaus. Es geht ihm gut, allerdings ist er nicht in der Lage in der nächsten Zeit für seine Frau zu sorgen. Das schließt nicht nur ihre Pflege ein, sondern auch alles rund um das tägliche Leben. Rechnungen zahlen, mit der Krankenkasse bzgl. Übernahmen von Kosten telefonieren oder Bankgeschäftige erledigen.
Klaus bekommt Unterstützung von seinen Kindern, denn durch die Vorsorgevollmacht kann er den Kindern Untervollmachten ausstellen. Durch die Untervollmachten können die Kinder anfallende Aufgaben übernehmen. Seine Sorge ist groß, was diese Konstellation nun bedeutet, wenn ihm wirklich etwas Schwerwiegendes zustößt und er nicht mehr für Johanna sorgen kann.
Durch die Demenz von Johanna kann sie leider keine neue Vorsorgevollmacht errichten. Sollte Klaus verstreben oder selbst Betreuung benötigen, setzt für Johanna eine gesetzliche Betreuung ein. Natürlich können diese auch Angehörige, in diesem Fall die Kinder übernehmen, doch sind die Regeln für eine gesetzliche Betreuung gerade was den Umgang mit dem Vermögen umgeht, ganz anders, als über eine Vorsorgevollmacht.
Klaus nutzt seine Chance und lässt für sich eine neue Vorsorgevollmacht aufsetzen, in der er seine beiden Kinder als bevollmächtigte Vertrauenspersonen einsetzt. Johanna hat in der Vorsorgevollmacht keine Position mehr inne, da sie aufgrund ihrer Demenz keine Vorsorgevollmacht umsetzen kann. (siehe Punkt 2️⃣)
➡ Dieser Fall ist in der Praxis sehr häufig, dass sich Ehepartner gegenseitig als Vertrauensperson einsetzen und sonst keine weiteren Personen. Hier besteht dringend Handlungsbedarf!
In meinem YouTube Video „Wie viele Personen sollte man bevollmächtigen?“ erhalten Sie weitere Informationen zu diesem Thema.
2. Pflegeverfügung – Würdevoller leben durch die Äußerung der eigenen Wünsche
Sich in eine Pflegesituation hineinzuversetzen ist für viele Menschen schwierig. Niemand möchte von anderen Menschen abhängig sein. Einfacher ist es, wenn man noch konkrete Wünsche äußern kann. Schwierig wird es, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, sich zu äußern und anderen zu sagen, welche Pflege man sich wünscht.
Durch eine Pflegeverfügung haben Sie eine wunderbare Chance anderen Menschen mitzuteilen, was Ihnen wichtig ist, gerade auch in einer Pflegesituation. Es geht dabei u.a. darum:
1️⃣ Welche Routinen Ihnen wichtig sind. Z.B. Zeitung lesen am Morgen oder die Quizshow am Nachmittag anschauen.
2️⃣ Welche Lebensmittel und Getränke Sie gerne mögen. Ggf. Unverträglichkeiten angeben.
3️⃣ Welche Kleidung Sie gerne tragen. Hier auch bevorzugte Schnitte und Materialien.
4️⃣ Wer Sie besuchen kommen soll. Freunde, Geistliche etc.
5️⃣ Ob und inwieweit Ihnen Körperpflege wichtig ist. Z.B. Frisörbesuche oder Mani- und Pediküre.
Auch hier gilt, je detaillierter Sie Ihre Wünsche festhalten, umso besser können diese umgesetzt werden.
➡ Häufig werden Pflegeverfügungen formuliert, bevor Menschen in eine stationäre Pflege gehen, also ins Pflegeheim einziehen. Das Personal kann so die neuen Bewohner und ihre Vorlieben besser kennenlernen und Wünsche in die tägliche Pflege einbeziehen.
Julia, eine sorgsame Tochter und Geschäftsfrau, steht vor einer zunehmenden Herausforderung, als ihre Mutter Marianne altersbedingt immer mehr Hilfe benötigt. Nachdem Marianne einen leichten Schlaganfall erlitten hat, wird klar, dass sie nicht länger allein leben kann.
Glücklicherweise hatte Julia bereits frühzeitig mit ihrer Mutter wichtige Gespräche geführt und entscheidende Vorbereitungen mit ihr getroffen, lange bevor der tatsächliche Bedarf an intensiverer Pflege offensichtlich wurde.
Beide haben in der Pflegeverfügung für Marianne deren Laktoseintoleranz angegeben. Außerdem, dass Marianne am Nachmittag gerne 30 Minuten schläft und abends ihre Lieblingsserie im Fernsehen anschauen möchte. Weiterhin wissen die Pflegekräfte, dass Marianne einmal im Monat zum Frisör geht und regelmäßig Pedi- und Maniküre erhält. Außerdem kommt Martina, eine alte Schulfreundin von Marianne, jeden Mittwoch vorbei und besucht Marianne.
Durch ihre vorausschauende Planung konnte Julia sicherstellen, dass ihre Mutter liebevoll umsorgt wird, während sie selbst emotionalen Frieden findet, wissend, dass sie das Beste für ihre Mutter getan hat.
3. Sorgerechtsverfügung – Die eigenen Kinder gut versorgt wissen
Eine Sorgerechtsverfügung sollten alle Eltern minderjähriger Kinder aufsetzen. In einer Sorgerechtsverfügung können Eltern eine Empfehlung für Personen aussprechen, die sich um die Kinder kümmern sollen, für den Fall, dass sie beide gleichzeitig nicht um die Kinder kümmern oder versterben sollten. Eine Person, die dann die Verantwortung für die Kinder übernimmt, nennt man auch Vormund.
Mit einer Sorgerechtsverfügung erreicht man, dass die gewünschten Personen als Vormund vom Gericht geprüft werden und damit eine Vormundschaft durch das Jugendamt vermieden werden kann. Die Kinder haben damit die Chance, mit bekannten und vertrauten Personen weiter groß zu werden.
Wie erwähnt, ist es eine Empfehlung, die vom Gericht noch auf mindestens zwei Punkte geprüft wird.
1️⃣ Ist die genannte Person als Vormund des Kindes geeignet. Dabei wird auf Alter und Tauglichkeit geprüft, aber auch darauf, ob die Person eine örtliche Nähe zu den Kindern hat. Das ist vor allem dann wichtig, wenn die benannte Person z.B. im Ausland lebt.
2️⃣ Das Gericht prüft immer auch darauf, ob der Vormund das Kindeswohl wahren kann.
Es ist außerdem möglich, detailliert aufzuführen, dass sich zwei Personen die Vormundschaft teilen. Person A kümmert sich dabei z.B. um die Erziehung des Kindes und Person B kümmert sich um das Vermögen bzw. um die Finanzen.
❗ Das Sorgerecht geht nicht automatisch auf nahe Verwandte, wie Geschwister oder Großeltern über und auch nicht auf Taufpaten, auch wenn dies eine weit verbreitete Meinung ist.
In einer Sorgerechtsverfügung kann außerdem auch aufgeführt werden, welche Person definitiv nicht als Vormund der eigenen Kinder gewünscht ist.
Tom und Sarah sind glückliche Eltern von Zwillingen. Marie und Tim sind ihre Sonnenscheine und Sarah und Tom ist es wichtig, dass sie die beiden gut versorgt wissen, falls ihnen etwas zustoßen sollte. Aus diesem Grund haben Sarah und Tom eine Sorgerechtsverfügung aufgesetzt. Darin bestimmen sie Ela, Sarahs Schwester und deren Mann Martin als Vormünder für Marie und Tim.
Schon im Vorfeld haben Tom und Sarah mit Ela und Martin häufig gesprochen und die beiden darauf vorbereitet, was eine Vormundschaft für sie und ihr tägliches Leben bedeuten würde. Ela soll hier besonders die Erziehung im Auge behalten. Da Martin gut mit Finanzen und Zahlen umgehen kann, wäre seine Hauptaufgabe, das Vermögen von Marie und Tim zu deren Gunsten zu verwalten.
Sarah und Tom sind nun viel beruhigter, wenn sie gemeinsam geschäftlich verreisen, denn sie wissen, dass die Vormundschaft ihrer Kinder geregelt ist und sie sich auf Ela und Martin verlassen können.
4. Bestattungsverfügung / Trauerverfügung – Angehörige entlasten durch die Äußerung der eigene Vorstellungen und Wünsche
Ein Thema, das sehr viele Menschen beschäftigt, ist, die eigene Bestattung schon zu Lebzeiten zu planen und zu organisieren. Die Intention dahinter ist häufig die Entlastung der Angehörigen, gerade wenn es um Entscheidungen bei der Bestattungsart geht, welche Blumen und welche Musik gewünscht sind und auch, welche Personen vom eigenen Tod benachrichtigt werden sollen.
Auch bei diesem Dokument gilt, je detaillierter Sie hier Ihre Wünsche und Vorstellungen festhalten, desto besser können Ihre Angehörigen Ihre Wünsche umsetzen. Die Bestattungsverfügung kann auch in das Testament integriert werden.
Andreas Mutter Ruth war nach einem Schlaganfall pflegebedürftig, konnte zu anfangs zu Hause versorgt werden. Da sich ihr Zustand weiter verschlechterte, musste sie in eine stationäre Einrichtung umziehen. Leider starb sie kurz darauf.
Andreas fand sich in einem Karussell der Emotionen wieder. Er war auch überwältigt von den Aufgaben und davon, dass er nie mit seiner Mutter gesprochen hatte, was sie sich wünschte. Gerade als es um das Thema der Beerdigung seiner Mutter ging, hätte er am liebsten Vogel Strauß gespielt. Er wollte keine Entscheidungen treffen und damit evtl. gegen den Willen seiner Mutter handeln. Ein paar Tage nach dem Tod seiner Mutter fand er einen Brief, den Ruth für ihn geschrieben hatte. Ohne sein Wissen hatte sie schon ihre eigene Beerdigung geplant.
Mit dem Hinweis, sich mit dem Bestatter in Verbindung zu setzen, lösten sich schon viele von Andreas Sorgen auf, denn seine Mutter hatte ihre komplette Trauerfeier und Bestattung bereits geregelt. Dazu hatte sie mit dem Bestatter einen Vertrag geschlossen und schon alle nötigen Informationen angegeben. Somit wusste Andreas, dass alle Details der Beerdigung dem Wunsch seiner Mutter Ruth entsprachen. Das hat ihn sehr erleichtert und schafft vor allem Raum für seine Emotionen und dafür, diese auch zu verarbeiten.
Sind Sie Interessiert an einem Vortrag „Die eigene Bestattung schon zu Lebzeiten planen“?
- Gerne halte ich im Rahmen von Vereinen oder Gruppen einen Online-Vortrag über dieses Thema. Sprechen Sie mich an:
Ihre Kerstin Brunner
Finance Ambassador & Generationenberaterin (IHK)
5. Groß- und Haustierverfügung – den tierischen Liebling gut versorgt wissen
Viele Menschen haben Haustiere, die sie als Familienmitglieder ansehen. Hier stellt sich häufig die Frage, wie man bewerkstelligen kann, dass nach einem Todesfall das geliebte Tier zu einer Person kommt, die sich darum gut kümmert. Mit einer Groß- und Haustierverfügung sorgen Sie dafür, dass Ihr tierischer Liebling versorgt ist, wenn Sie sich nicht mehr um das Wohl des Tieres kümmern können.
Diese Verfügung kann sowohl im Fall genutzt werden, in dem eine Person in eine stationäre Pflege umzieht und sich nicht mehr um das Tier kümmern kann, oder eben im Todesfall.
In einer Groß- und Haustierverfügung können unterschiedliche Punkte geregelt werden.
1️⃣ Angabe von Vorlieben des Tieres oder Unverträglichkeiten von z.B. Futter.
2️⃣ Impfungen und medizinische Vorgeschichte des Tieres.
3️⃣ Die Person, die sich um das Tier zukünftig kommen soll. Vor allem auch in welchem Umfang.
4️⃣ Ob die genannte Person an Auflagen gebunden ist. Z.B. eine Geldzuwendung, wenn sie sich ordnungsgemäß um das Tier kümmert.
In der Praxisgeschichte zum Thema Bestattungsverfügung haben wir schon Andreas und seine Mutter Ruth kennengelernt. Ruth hatte einen Dackel namens Wastl, für den sie eine Haustierverfügung aufgesetzt hat.
Die Nachbarin von Ruth übernimmt nach deren Tod die weitere Versorgung von Wastl, da Andreas eine Hundehaarallergie hat. Durch die detaillierte Haustierverfügung weiß die Nachbarin nun genau, was zu tun ist. Außerdem hat Andreas Mutter verfügt, dass die Nachbarin jährlich 3000€ aus dem Nachlass von Andreas Mutter erhält, um für Wastl zu sorgen, die Tierarztrechnungen und Versicherungen zu zahlen.
Hier finden Sie eine kurze Zusammenfassung der einzelnen Verfügungen.
1️⃣ Betreuungsverfügung
Als „Backup“, falls die Vorsorgevollmacht nicht vollzogen werden kann.
2️⃣ Pflegeverfügung
Gibt Ihnen die Möglichkeit, Wünsche bezugnehmend auf Ihre Vorlieben zu äußern.
3️⃣ Sorgerechtsverfügung
Ermöglicht es, einen gewünschten Vormund vorzuschlagen, der sich um die Kindererziehung kümmern soll.
4️⃣ Bestattungsverfügung
Geben Sie detaillierte Hinweise, welche Vorstellungen Sie von Ihrer eigenen Trauerfeier und Bestattung haben und entlasten Sie damit Ihre Angehörigen.
5️⃣ Groß- und Hautierverfügung
Bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die sich um Ihren tierischen Liebling kümmern soll, falls Sie es einmal nicht mehr können.
💡 AKTUALITÄT
Ein Tipp noch am Rande! Bitte sorgen Sie dafür, dass alle Ihre Vorsorgedokumente immer aktuell sind. Es ist wichtig, in regelmäßigen Abständen zu prüfen, ob Vertrauenspersonen noch ihr Amt übernehmen können oder sollen und ob sich in der Zwischenzeit bei Ihrer geäußerten und festgehaltenen Einstellung zu gewissen Themen etwas verändert hat.
Damit Sie keine wichtigen Informationen rund um die Generationenberatung mehr verpassen, melden Sie sich einfach bei meinem Newsletter an. Ich teile 14-tägig mein Wissen mit Ihnen und gebe Einblicke in meine Tätigkeit als Generationenberaterin und Testamentsvollstreckerin.
Ihre Kerstin Brunner