Vorsorgedokumente wirksam und rechtssicher aufsetzen

Vorsorgedokumente sind ein zentraler Bestandteil der Generationenberatung und bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre Wünsche und Vorstellungen rechtzeitig festzulegen. In diesem Blogartikel erfahren Sie, welche Umsetzungswege es gibt, um Dokumente wie Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament rechtssicher zu erstellen, und worauf Sie achten sollten, damit Ihre persönlichen Anliegen auch im Ernstfall umgesetzt werden können.
rechtlich sicher Testament aufsetzen

Wie Sie den passenden Weg zur Erstellung Ihrer Vorsorgedokumente finden

Sie kennen das sicher auch: In vielen Bereichen wägt man ab, ob Kosten auch einen wertigen Nutzen bringen. Das ist in der Generationenberatung nicht anders. Hier geht es oft darum, ob es sinnvoll ist, Dokumente durch einen Juristen aufsetzen zu lassen oder doch lieber Vordrucke aus verschiedenen Quellen zu nutzen.

Die Frage nach dem richtigen Weg kann nicht einfach beantwortet werden. Es hängt schlichtweg davon ab, welche Erwartungen Sie u.a. an die Funktionalität der Dokumente haben und wie Ihre persönliche Lebenssituation ist.

Damit Sie ein besseres Gefühl bekommen, welcher Umsetzungsweg für Sie passend sein kann und worauf Sie sonst noch achten sollten, wenn Sie Dokumente wie Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Testament errichten, erfahren Sie in diesem Blogartikel.

Weitere Informationen über die Dokumente, die das Fundament der Generationenberatung bilden, erhalten Sie in meinem Blogartikel Klassische Themen der Generationenberatung.

Zwei Möglichkeiten Vorsorgedokumente zu erstellen

Auf den ersten Blick scheint es selbstverständlich, kostenlose Angebote für die Umsetzung von Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament zu nutzen. Gemeinsam werfen wir einen Blick auf zwei Möglichkeiten, wie Sie Vorsorgedokumente errichten können und welche Vor- und Nachteile sich durch den jeweiligen Weg ergeben können. Wie immer gilt: die Inhalte dieses Blogs erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

1️⃣ Vordrucke aus dem Internet oder aus anderen Quellen

Hier handelt es sich oft um eine kostenfreie oder kostengünstige Variante, um einfach und unkompliziert Vorsorgedokumente zu errichten. Doch es bedarf einiger Prüfung, um sicher zu gehen, dass die ausgesuchten Dokumente sowohl rechtssicher als auch gültig sind UND auch bleiben.

Gerade bei einer Recherche im Internet kann man auf veraltete Dokumente stoßen, die nicht den derzeitigen Regelungen entsprechen. Nutzt man diese Dokumente dann, wähnt man sich in falscher Sicherheit und die Dokumente funktionieren nicht, wie gewünscht. Daher prüfen Sie genau, welches Erscheinungsdatum bzw. welche Version die Dokumente habe.

Behalten Sie außerdem im Kopf, dass es für einen Laien oft schwer zu beurteilen ist, welche Dokumentenvariante die richtige ist. Denn gerade in den letzten Jahren gab es einige Gesetzesänderungen und -anpassungen in der Generationenberatung. Es wird auch in Zukunft weitere Anpassungen geben, die Sie evtl. nicht mitbekommen und damit die Chance versäumen, die bestehenden Dokumente anzupassen, um weiterhin handlungsfähig zu bleiben.

Eine weitere Frage, die sich stellt, ist, wo die Dokumente aufbewahrt werden sollen. Viele Menschen haben bereits Dokumente wie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung und bewahren diese zu Hause im Schrank auf oder evtl. im Schließfach in der Bank. Sie werden später noch mehr darüber erfahren. Welche Risiken diese Aufbewahrungsform birgt.

❗ Bitte vergessen Sie nie, dass Vorsorgedokumente immer wieder geprüft und auch angepasst werden sollten. Gerade, wenn sich etwas in Ihrem Leben verändert. Denken Sie einmal 15 Jahre zurück – ist Ihr Leben noch genauso, wie damals? Nein? Dann sollten Sie auch Ihre Vorsorgedokumente auf Aktualität prüfen!

Vorteile
Nachteile
Kostenfrei und einfach zugänglich
Schwer überprüfbar, ob die Version aktuell ist.
Keine Klärung von Verständnisfragen
/ Schwierigkeiten beim Ausfüllen der Dokumente.
Standardtexte, keine Individualität.
Herausforderung, Dokumente aktuell zu halten.
Aufbewahrung und Bereitstellung der Dokumente
nur im Bedarfsfall bewerkstelligen.
Geringe Akzeptanz von öffentlichen Stellen.

2️⃣ Jurist & Notar

Ein weiterer Weg, Vorsorgedokumente zu errichten, ist, einen Juristen zu Rate zu ziehen. Meistens bieten Notare diese Dienstleistung an.

In der Beratung besprechen Sie Ihre Lebenssituation mit dem Juristen und vor allem auch, welche Vorstellungen und Wünsche Sie haben. Ein Vorteil ist, dass Sie individuell angepasste und auch rechtssichere Texte erhalten.

Denn ein vorgefertigtes Formular enthält evtl. nicht alle relevanten Punkte, die für Sie und Ihre persönliche Situation wichtig sind. Zum Zeitpunkt der Errichtung kann man sich sicher sein, dass die verwendeten Texte des Notars rechtsgültig und wirksam sind.

Ein Notar kann Sie ebenfalls zu tangierenden Themen beraten. Darunter, welche weiteren Themen für Sie als Unternehmerin oder Unternehmer wichtig sind oder auch, ob Sie eine Beglaubigung einer Unterschrift benötigen. Zu diesem Thema erhalten Sie ebenfalls weitere Informationen in diesem Blogartikel.

Auch hier stellt sich die Frage, wie die Dokumente auf Aktualität geprüft werden und wie sie verwahrt werden können.

Vorteile
Nachteile
Rechtssichere und gültige Texte.
Hinterlegung führt zu Widerruf oder Herausgabe
bei Änderungen.
Zugeschnittene Lösung auf die eigene
Lebenssituation und Wünsche.
Prüfen, ob die Dokumente regelmäßig
auf Aktualität geprüft werden.
Bei Verwahrung fälschungssicher und nur zugänglich,
wenn die Dokumente benötigt werden.
Prüfen, ob eine Aufbewahrung
/ Bereitstellung der Dokumente angeboten wird.
Hohe Anerkennung bei öffentlichen Stellen.

Zwei Möglichkeiten Vorsorgedokumente zu erstellen

Eine Frage, die sich viele Menschen stellen ist, wie können Vorsorgedokumente aufgefunden werden, wenn sie benötigt werden? Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wir betrachten den Weg, die Dokumente bei der Bundesnotarkammer zu hinterlegen und auch die Möglichkeiten, die das Amts- bzw. Nachlassgericht bietet.

1. Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

Viele Menschen verwahren ihre Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zu Hause in einem Ordner im Schrank oder im Schließfach. Außerdem haben Sie eine gültige Version ihrer Dokumente an die jeweilige bevollmächtigte Person übergeben.

❗ Gerade die Vorsorgevollmacht ist sofort gültig. Geben Sie diese an Dritte weiter, könnten diese Personen diese auch sofort nutzen. Daher ist es wichtig, sich darüber Gedanken zu machen, wie die Dokumenten verwahrt und bei Bedarf herausgegeben werden können, um Missbrauch zu verhindern und trotzdem dafür zu sorgen, dass bevollmächtigte Personen handlungsfähig bleiben.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung können bei der Bundesnotarkammer hinterlegt werden.

Der Vorteil ist, dass die Dokumente bei einer Anfrage vom Gericht (Vorsorgevollmacht) oder einem Krankenhaus (Patientenverfügung) einfach eingesehen werden können. Dadurch ist es für das Gericht oder einen behandelnden Arzt einfach zu ermitteln, ob es das Dokument gibt, oder eben nicht.

Sie sehen, dass es zwingend notwendig ist, die Dokumente zentral zu hinterlegen oder zu registrieren, denn einen Zugang zu Ihrem Schrank zu Hause oder zu Ihrem Schließfach bei der Bank haben nur sehr wenige Menschen und sicher nicht das Gericht oder ein behandelnder Arzt.

Mit einer Registrierung löst man allerdings noch nicht die Herausforderung, dass die Dokumente erst im Notfall an die bevollmächtigten Personen übergeben werden. Dazu später mehr beim Thema Verwahrservice.

2. Testament

Ein Testament kann ebenfalls bei der Bundesnotarkammer registriert oder auch hinterlegt werden. Eine Hinterlegung des Testamentes ist ebenfalls beim Amtsgericht (Nachlassgericht) möglich. Wird ein Dokument dort hinterlegt, ist es verwahrt, kann also nachträglich von dritter Seite nicht manipuliert und dadurch auch gut aufgefunden werden.

Ein kleiner Nachteil ergibt sich bei Veränderungen, die an einem Testament vorgenommen werden sollen. Denn dazu muss das hinterlegte Testament zurückgefordert bzw. widerrufen werden, damit die neueste Version des Testamentes wirksam ist. Eine klare Kommunikation bei Änderungen eines Testamentes verhindert Missverständnisse und sorgt dafür, dass Ihre Wünsche entsprechend umgesetzt werden.

Unterschied Registrierung und Hinterlegung eines Testamentes bei der Bundesnotarkammer

Die Registrierung und Hinterlegung eines Testaments bei der Bundesnotarkammer sind zwei unterschiedliche, aber miteinander verbundene Prozesse.

Die Registrierung eines Testaments bedeutet, dass das Testament in ein zentrales Register eingetragen wird. Dies geschieht, um sicherzustellen, dass im Todesfall des Erblassers schnell und zuverlässig ermittelt werden kann, ob es ein Testament gibt oder nicht. Die Registrierung bietet eine gewisse Sicherheit, da sie die Existenz des Testaments dokumentiert.

Die Hinterlegung hingegen bezieht sich auf die physische Aufbewahrung des Testaments bei der Bundesnotarkammer. Hier wird das Testament sicher verwahrt, sodass es im Falle des Todes des Erblassers leicht zugänglich ist und es außerdem vor Verlust oder Zerstörung geschützt ist. Die Hinterlegung sorgt also dafür, dass das Testament nicht nur registriert, sondern auch in einer geschützten Umgebung aufbewahrt wird.

Zusammenfassend kann man sagen, dass die Registrierung der Dokumentation und Auffindbarkeit dient, während die Hinterlegung die sichere Aufbewahrung des Testaments gewährleistet. Beide Schritte sind wichtig, um die letzten Willenserklärungen des Erblassers zu schützen und zu respektieren.

Aktualität und Verwahrung - Diese zwei Punkte sollten Sie unbedingt berücksichtigen

1️⃣ Aktualität der Dokumente

Sind die Dokumente einmal errichtet, ist die Arbeit nicht für immer getan. Die Dokumente sollten einmal im Jahr auf Aktualität geprüft werden. Tragen Sie sich dazu eine Erinnerung in Ihren Kalender oder im Smartphone ein, damit Sie es nicht vergessen.
Aber was ist mit der Aktualität der Texte an sich? Wer prüft diese?

Haben Sie ein Dokument aus dem Internet heruntergeladen, dann wird dieses nicht automatisch überprüft. Sie sind also selbst in der Verantwortlichkeit, sich über Änderungen in der Rechtsprechung zu informieren und die Dokumente entsprechend aktuell zu halten. Dieser Umstand ist schwerwiegend und nicht zu unterschätzen.

Je nachdem, welchen Service ein Notar anbietet, kann dieser Sie auf Gesetzesänderungen hinweisen. Fragen Sie bitte vorher noch, ob Ihr Notar diese Dienstleistung anbietet und welche Kosten auf Sie zukommen.

Eine wirksame Lösung kann die Verwahrung der Dokumente darstellen.

2️⃣ Verwahrung der Dokumente

Wenn Sie eine regelmäßige Überprüfung gepaart mit einer Verwahrung der Dokumente wünschen, dann ist ein sogenannter Verwahrservice eine gute Wahl. Dort werden die Dokumente hinterlegt und auch auf Aktualität geprüft.

Dieser Service kostet eine Pauschale im Jahr, ist allerdings auch Ihr Airbag für den Fall, dass sich weitreichende Änderungen von Gesetzeswegen ergeben und Sie die Dokumente anpassen lassen sollten. Das bekommen Sie im Zweifelsfall mit einer Lösung aus dem Internet nicht mit. Durch den Verwahrservice werden Sie informiert, falls die Anpassung Ihrer Vorsorgedokumente nötig sein sollte.

Außerdem sorgt der Verwahrservice dafür, dass Ihre Dokumente erst zur Nutzung kommen, wenn wirklich ein Notfall vorliegt. Die bevollmächtigten Personen erhalten die Dokumente in kurzer Zeit, um handlungsfähig zu sein und Ihren Willen durchzusetzen. Das schützt auch Sie als Vollmachtgeber, denn Sie können sich sicher sein, dass die Dokumente nicht missbräuchlich verwendet werden.

Anerkennung von Vorsorgedokumenten

Wie steht es nun um die Anerkennung von Vorsorgedokumenten?

Gerade mit vorgefertigten Formularen kann es Schwierigkeiten geben, da gerade öffentliche Stellen und auch Banken die Echtheit bzw. Gültigkeit der Dokumente anzweifeln können.

Vorsorgedokumente werden in guten Zeiten für den Zweck erstellt, um in einer Notsituation handlungsfähig und flexibel zu bleiben. Werden Dokumente dann nicht anerkannt, hat man damit genau das Gegenteil bewirkt. Denn die Person, die eine Unterschrift leisten oder eine Auskunft erteilen soll, kann sich gerade nicht äußern und auch nicht unterstützen.

Mit Dokumenten von einem Juristen sieht das ganz anders aus. Die Anerkennung von juristisch erstellen Dokumenten ist sehr hoch. Öffentliche Stellen und Banken erkennen notariell erstellte Dokumente meist an.

❗ Lassen Sie für die bevollmächtigten Personen trotzdem zusätzlich eine Bankvollmacht ausstellen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Beglaubigung von Unterschriften

Eine Frage, die ich häufig gestellt bekomme ist, ob man die Unterschrift auf Vorsorgedokumenten beglaubigen lassen muss. Es hängt von der eigenen Situation ab. Besitzen Sie z.B. eine Immobilie oder sind Unternehmerin oder Unternehmer, dann macht es durchaus Sinn die Unterschrift auf z.B. einer Vorsorgevollmacht oder Unternehmervollmacht beglaubigen zu lassen.

Auch hier haben die Menschen hohe Notarkosten im Kopf. Aber es gibt auch kostengünstige Alternativen.

Unterschriftsbeglaubigungen werden auch von anderen öffentlichen Stellen angeboten. Welche Stelle in Ihrer Stadt zuständig ist, können Sie einfach im Internet recherchieren. Meist sind Stellen des Landratsamtes und der Gemeinde.

Vorsorgedokumente rechtssicher erstellen

Verwirrung herrscht häufig um die Begrifflichkeiten Beurkundung und Beglaubigung. Den Unterschied kann man mit ein paar wenigen Worten aufzeigen.

Die Beglaubigung bezieht sich in der Regel auf die Bestätigung von Dokumenten oder Verträgen durch eine zuständige Behörde oder eine autorisierte Person. Dabei wird die Echtheit der Unterschrift und die Identität des Unterzeichners überprüft. Beglaubigungen sind häufig erforderlich, um die Gültigkeit von Dokumenten zu gewährleisten.

Die Beurkundung hingegen ist ein formeller Akt, bei dem ein Notar oder eine andere befugte Person einen Vertrag oder ein Dokument erstellt und dabei die rechtlichen Anforderungen erfüllt. Bei der Beurkundung wird der Inhalt des Dokuments rechtlich festgehalten, und die Parteien werden über die rechtlichen Konsequenzen informiert. Beurkundungen sind oft notwendig für Immobilienkäufe, Testamente oder Eheverträge.

Man kann also sagen, dass eine Beglaubigung die bestätigte Echtheit von Unterschriften, während eine Beurkundung die rechtliche Gültigkeit eines Dokuments sichert.

Vorsorgedokumente rechtssicher erstellen

1️⃣ Umsetzungswege

Prüfen Sie sorgfältig, welcher Umsetzungsweg für Sie der richtige ist. Achten Sie auf Aktualität von Dokumenten und denken Sie daran, dass es Prozesse gibt, in denen die Echtheit eines Dokumentes angezweifelt werden kann.

2️⃣ Hinterlegung & Registrierung

Es ist sehr wichtig, dass Vorsorgedokumente im Notfall schnell zur Verfügung stehen. Daher ist es wichtig zu überlegen, wo die Dokumente hinterlegt werden sollen. Prüfen Sie daher die Hinterlegung und Registrierung von Dokumenten an zentralen Stellen, wie der Bundesnotarkammer, damit diese von Gericht oder behandelnden Ärzten leicht gefunden werden können.

3️⃣ Verwahrservice

Nicht nur die Bereitstellung der Dokumente ist wichtig, sondern auch, dass sie aktuell sind. Eine gute Dienstleistung, die sowohl die Bereitstellung als auch die Aktualität bewerkstelligt sind so genannte Verwahrservices. Dort werden die Dokumente u.a. auch auf Rechtssicherheit bei Gesetzesänderungen geprüft und Sie werden informiert, wenn Sie eine Änderung an den Vorsorgedokumenten vornehmen sollten.

4️⃣ Unterschriftsbeglaubigung

Ob eine Unterschriftsbeglaubigung in Ihrer Situation nötig ist, können Sie juristisch erfragen. Die Beglaubigung selbst muss nicht zwangsläufig durch einen Notar durchgeführt werden. Es gibt auch die Möglichkeit, Unterschriften durch öffentliche Behörden, wie Landratsamt oder Gemeinde, beglaubigen zu lassen. Prüfen Sie bitte, welche Behörde in Ihrem Fall zuständig ist.

Aktiv sein heißt die Zauberformel

Abschließend möchte ich Ihnen mitgeben, dass die Themen der Generationenberatung nicht einfach durch ausfüllen eines Formulars zu erledigen sind. Es ist wichtig, die richtigen Wege zu finden, damit die Dokumente auch wie gewünscht funktionieren.

Außerdem ist es besonders wichtig, die eigenen Lebensumstände zu berücksichtigen, um die passende Lösung für die eigene, persönliche Situation zu finden.

BLEIBEN SIE AKTIV! Das kann ich Ihnen nur immer wieder ans Herz legen.

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Ich wünsche Ihnen bei der Umsetzung gutes Gelingen bei der Umsetzung und würde mich freuen, wenn ich Sie dazu inspiriert habe, sich weiter mit den Themen der Generationenberatung zu beschäftigen. Es lohnt sich dranzubleiben!

Herzlichst,
Ihre Kerstin Brunner

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Mit wem haben Sie es in diesem Blog zu tun?

Mein Name ist Kerstin Brunner, Vorsorge-Ingenieurin. Nach 20 Jahren Selbstständigkeit habe ich mich von meiner ursprünglichen Tätigkeit als Elektronikerin und Ingenieurin hin zu meiner Berufung entwickelt: Menschen zu mehr Selbstbestimmung verhelfen.

Als Honorarberaterin begleite ich meine Klienten bei finanzieller und rechtlicher Vorsorge, individuell abgestimmt auf ihre Lebenssituation und Ziele. Mein Anliegen ist, dass jeder Mensch lebenslang eigenständig Entscheidungen treffen kann.

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament werden oft vernachlässigt, obwohl sie entscheidend für die Selbstbestimmung sind. Seien Sie aktiv und nutzen Sie die Chance, frühzeitig Regelungen zu treffen – für sich, Ihre Angehörigen und Ihr Unternehmen.

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