Generationenberatung verstehen
Sicher können Sie mit den Begriffen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament etwas mehr anfangen, als mit „Generationenberatung“. Vielleicht haben Sie diese Begriffe auch schon einmal bei einer Internetsuchanfrage genutzt, um weitere Informationen über die genannten Themen zu erhalten. Die genannten Dokumente sind ein Teil der Generationenberatung, der Sie dabei unterstützt, lebenslang selbstbestimmt zu sein.
In diesem Artikel erhalten Sie wichtige Einblicke in die einzelnen Dokumente der Generationenberatung, erfahren, ab welchem Alter man die Dokumente aufsetzen kann, welche Konsequenzen es hat, wenn Sie die Dokumente nicht haben und jeweils einen Praxis-Tipp für Ihre ersten Schritte in der Generationenberatung.
Generationenberatung = Generationen beraten? AUCH!
Häufig werde ich gefragt, was ich beruflich mache. Es ist dabei egal, ob ich als Privatperson oder als Unternehmerin unterwegs bin. Nenne ich dann meine Berufsbezeichnung „Generationenberaterin“, dann haben viele Menschen Fragezeichen in den Augen. Das kommt daher, dass die Bezeichnung „Generationenberaterin“ zwar den Abschluss nach einer Ausbildung bezeichnet, der Begriff an sich im Wortschatz der meisten Menschen keine Definition hat. Das ist nicht schlimm, ich darf hier immer wieder aufklären und das tue ich auch gerne.
„Berätst du denn Generationen?“ Das ist eine Frage, die mir häufig gestellt wird. Die Antwort ist JA, denn häufig betreffen die Themen der Generationenberatung natürlich auch mehrerer Generationen in einer Familie. So starte ich meist mit meiner weiblichen Klientin, die dann ihren Partner, die Kinder und sogar die Großelterngeneration mit in die Beratung bringt. Das macht Sinn, denn in den meisten Fällen übernehmen Familienangehörige Aufgaben, die bei einer Pflege- oder Betreuungssituation anfallen.
Erfreulich ist, dass wenn ich die Themen der Generationenberatung wie Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Pflege und Testament anspreche, Menschen sofort über ihre Erfahrungen berichten oder auch Fragen teilen, die sie schon lange mit sich herumtragen. Daran erkenne ich, dass Menschen an sich den Themen der Generationenberatung offen gegenüber und auf der Suche nach Lösungen sind.
Natürlich bringen sie auch immer Sorgen und Nöte mit, machen sich Gedanken und zerbrechen sich zuweilen auch den Kopf über für sie unlösbar scheinende Herausforderungen.
Genauso war es auch bei mir!
Heute möchte ich mit Ihnen meine Geschichte teilen, wie ich dazu kam mich als Honorarberaterin für finanzielle und rechtliche Vorsorge selbstständig zu machen, warum speziell Generationenberatung mein Herzensthema ist und aus welchem Grund es mir nicht genug war als Ingenieurin an technischen Innovationen zu arbeiten.
Fundamente der Generationenberatung
Wir haben herausgearbeitet, dass der Begriff Generationenberatung nicht zielführend ist, wenn man wissen möchte, um was es dabei genau geht. Welche Themen bilden das Fundament der Generationenberatung? Genau darum soll es in diesem Blogartikel gehen! Sie erhalten einen Überblick über die wichtigsten Vorsorgedokumente und können sofort entscheiden, welches der Dokumente für Sie unerlässlich ist.
Die hier aufgeführte Liste an Dokumente erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, denn die Frage, welche Dokumente für Sie wichtig sind, beantwortet sich aus Ihrer Familiensituation und teilweise auch aus Ihrer beruflichen Situation.
Wer sich mit dem Thema Generationenberatung beschäftigt, merkt schnell, dass viele Themen ineinander greifen und dass es manchmal nicht ganz einfach ist herauszufinden, welche Dokumente in der eigenen Lebens- und Familiensituation wichtig sind. Heute betrachten wir den Privatbereich und starten mit den folgenden Themen:
➡ Vorsorgevollmacht
➡ Patientenverfügung
➡ Organspende
➡ Pflege
➡ Testament
Haben Sie gewusst, dass diese Themen volljährige und geschäftsfähige Personen für sich regeln können? Sie haben richtig gelesen! Themen wie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kann man schon in jungen Jahren, nämlich ab der Erreichung der Volljährigkeit, regeln.
Das empfiehlt sich vor allem, wenn man eine Vertretung der Eltern oder einer speziellen Vertrauensperson nach dem Erreichen der Volljährigkeit wünscht!
Mein Ziel ist es, die Themen der Generationenberatung POSITIV zu belegen, damit sich mehr Menschen darum kümmern, lebenslang selbstbestimmt zu sein!
Diese Dokumente unterstützen Sie bei einer lebenslangen Selbstbestimmung
Wir wünschen es uns alle: Lebenslange Selbstbestimmung. Leider ist vielen Menschen nicht bewusst, dass sie für eine lebenslange Selbstbestimmung AKTIV sein müssen.
Es gibt in Deutschland gesetzliche Regelungen für den Fall, dass man sein Leben nicht mehr selbst gestalten kann, aber diese sind oft nicht deckungsgleich mit dem, was sich Menschen in solch einer Situation für sich und ihre Angehörigen wünschen.
Damit Sie die ersten Schritte für mehr Selbstbestimmung machen können, schauen wir uns heute die Dokumente Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Organspendeausweis und Testament an und sprechen auch über das Thema Pflege. Ich teile zu jedem Thema jeweils einen Praxis-Tipp für eine leichtere Umsetzung und zeige eine Konsequenz auf, die entsteht, wenn es das entsprechende Dokument oder die entsprechende Regelung nicht gibt. Sind Sie bereit? Los geht’s!
1. Vorsorgevollmacht - Finanzsorge
DAS zentrale Dokument der Generationenberatung ist die Vorsorgevollmacht. Dieses Dokument kann nicht nur in einer Situation genutzt werden, in der man selbst nicht mehr in der Lage ist, das eigene Leben zu koordinieren, sondern auch dann, wenn man aufgrund von Workation, Entsendung, Work and Travel oder eines Auslandssemesters nicht in Deutschland weilt und eine Vertretung benötigt.
Ein Beispiel hierfür ist das Thema Post. Erhalten Sie Post in Ihrer alten Heimat und möchten, dass diese durch eine dritte Person geöffnet und an Sie weitergeleitet wird, dann benötigt diese Person dafür eine Vollmacht. Weitere Bereiche sind z.B. die Vertretung bei der Bank oder auch die Möglichkeit, einen Handwerker zu beauftragen, der einen Schaden an einer in Deutschland bestehenden Immobilie instand setzt. Auch dafür benötigt eine dritte Person eine Vollmacht.
Sie können in der Vorsorgevollmacht folgendes regeln:
1️⃣ Zuerst einmal, welche Personen Sie vertreten sollen. Wir sprechen hier auch von Vertrauenspersonen bzw. von bevollmächtigten Personen. Denn Sie erteilen dieser Person/diesen Personen eine Vollmacht, Sie in einer Notsituation zu vertreten.
2️⃣ Außerdem geben Sie an, wie Ihre Vertrauensperson im Notfall vorgehen soll. Hier gibt es unterschiedliche Bereiche, die in der Vorsorgevollmacht geregelt werden können. Darunter Bankengeschäfte und Vermögen, Aufenthalt, Kommunikation mit öffentlichen Stellen und Versicherungen und auch die Gesundheitssorge.
Praxis-Tipp: Überlegen Sie sich, wer für Sie als Vertrauensperson infrage kommt. Sprechen Sie mit möglichen Vertrauenspersonen darüber, ob diese das Amt der bevollmächtigten Person übernehmen können und wollen. Wenn möglich, wählen Sie mindestens 2 Personen aus. Im weiteren Verlauf sollten diese Personen auch bei der Erstellung eines Notfallkonzeptes eingebunden sein. Das erleichtert Ihren Vertrauenspersonen die Übernahme des Amtes.
KONSEQUENZ: Wenn Sie keine rechtsgültige Vorsorgevollmacht haben, dann wird eine staatliche Betreuung angeordnet. Sie erhalten dann einen Betreuer. Ein Betreuer kann ein Familienangehöriger sein oder eine Ihnen fremde Person, die Sie nicht kennt und die Sie nicht kennen. Ein Betreuer muss sich an vorgegebene Regeln halten, die die Handlungsfähigkeit extrem einschränken und mit dem, wie Sie in Ihrem Alltag Entscheidungen treffen, zumeist nichts zu tun haben.
💡 WICHTIG: Sie sehen hier die Dringlichkeit, warum eine Vorsorgevollmacht ein unumgängliches Vorsorgedokument ist! Wünschen Sie sich Selbstbestimmung in allen Lebenslangen, dann ist dieses Dokument ein MUSS für Sie!
2. Patientenverfügung - Gesundheitssorge
Befindet sich ein Mensch in der Situation, dass er aufgrund von Unfall, Erkrankung oder Pflege nicht in der Lage ist zu äußern, wie er im Krankenhaus behandelt werden möchte, müssen Ärzte entsprechende Entscheidungen treffen.
Damit in einem der genannten Fälle eine vom Patienten gewünschte Behandlung vorgenommen werden kann, benötigt man eine Patientenverfügung. Wünsche und Vorstellungen müssen schriftlich festgehalten werden, damit sich Ärzte und Pflegepersonal daran orientieren können. Bevollmächtigte Personen erhalten dadurch eine klare Handlungsanweisung und wissen, was zu tun ist.
Sie geben in einer Patientenverfügung an, welche Wünsche Sie zu lebenserhaltenden Maßnahmen, künstliche Ernährung, Beatmung und schmerzlindernden Medikamenten haben.
Praxis-Tipp: Vor allem, wenn ein Eingriff im Krankenhaus ansteht oder eine Erkrankung bereits diagnostiziert wurde oder diagnostiziert wird, ist es empfehlenswert, eine Patientenverfügung zu errichten oder zu prüfen.
KONSEQUENZ: Ohne Patientenverfügung entscheiden Ärzte über Ihre Behandlung und nutzen evtl. Methoden, mit denen Sie und Ihre Angehörigen nicht einverstanden sind. Aus diesem Grund ist es unbedingt nötig, eine Patientenverfügung mit den eigenen Wünschen und Vorgaben aufzusetzen.
💡 WICHTIG: Um die Patientenverfügung durchzusetzen, benötigt es eine Vorsorgevollmacht, denn die Vorsorgevollmacht gibt den bevollmächtigten Personen Handlungsfähigkeit in der Gesundheitssorge, also die Patientenverfügung und die darin enthalten Wünsche umzusetzen. Sie sehen den Zusammenhang von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Es macht keinen Sinn, nur eins der Dokumente zu haben. Denn beide Dokumente haben unterschiedliche Aufgaben und ergänzen sich. Falls Sie also nur eines der beiden Dokumente haben, schließen Sie diese Lücke, um weiterhin selbstbestimmt leben zu können.
3. Organspende – Halten Sie Ihren Wunsch für den Ernstfall fest
Verbunden mit der Patientenverfügung ist das Thema Organspende. In Deutschland gilt das Zustimmungsprinzip. NOCH! Heißt, dass man ohne Organspendeausweis in Deutschland keine Organe spenden will.
Aber wie ist das im Ausland? In vielen Ländern gilt das sogenannte Widerspruchsprinzip. Hier bedeutete es keinen Organspendeausweis zu haben, dass man Organe spenden möchte.
In einem Organspendeausweis können sie angeben, wie sie zum Thema Organspende stehen. Auch ein NEIN ist dort möglich. Folgende 5 Möglichkeiten haben Sie zur Auswahl, wie im Fall einer möglichen Organspende vorgegangen werden soll:
➡ JA, ich gestatte, dass nach der ärztlichen Feststellung meines Todes meinem Körper Organe und Gewebe entnommen werden. Mit dem Kreuz an dieser Stelle werden alle Organe und Gewebe gespendet.
➡ JA, ich gestatte dies mit Ausnahme folgender Organe/Gewebe: Bestimmte Organe werden hier von der Spende ausgenommen.
➡ JA, ich gestatte dies jedoch nur für folgende Organe/Gewebe: Sollen nur bestimmte Organe und Gewebe freigegeben werden, ist das Kreuz hier erforderlich.
➡ NEIN, ich widerspreche einer Entnahme von Organen oder Geweben. Hier wird die Organspende, egal aus welchem Beweggrund, komplett abgelehnt.
➡ Über JA oder NEIN soll dann folgende Person entscheiden: Eine Vertrauensperson entscheidet. Die erwähnte Person wird im Fall des Todes benachrichtigt.
Organspendeausweise in Größe und Material einer EC-Karte gibt es in den Sprachen Deutsch und Englisch.
Sie können sich diese unter folgendem Link besorgen: → Zur Seite des BZgA
Wichtig ist, dass Sie den Organspendeausweis ausfüllen und im Portemonnaie mit sich führen, damit er auch gefunden werden kann. Bei Reisen ins Ausland empfiehlt es sich, einen Organspendeausweis in Landessprache mit sich zu führen. Unter diesem Link finden Sie die Organspendeausweise in Landessprache zum Ausdrucken.→ Zur Seite der BZgA
Praxis-Tipp: Tragen Sie immer einen Organspendeausweis bei sich, auf dem ersichtlich ist, welches Vorgehen Sie sich wünschen. Organspendeausweis gibt es auch in der Landessprache für die Länder, in die Sie verreisen. Sie schaffen damit Klarheit für alle Beteiligten.
KONSEQUENZ: Ohne Organspendeausweis können Sie im Ausland automatisch Organspender sein, wenn Sie die Voraussetzungen für eine Organspende erfüllen.
💡 WICHTIG: Sie haben die Möglichkeit, Ihre Entscheidung zum Thema Organspende auch in der Patientenverfügung zu hinterlegen.
4. Pflege – Mit einem geeigneten Konzept die Familie entlasten
Das Thema Pflege ist in der Ausarbeitung eines Konzeptes in der Generationenberatung nicht wegzudenken. Pflege ist kein Thema für alte Menschen, denn Pflege kann in jedem Alter auftreten. Zwei zentrale Punkte sind Kosten und auch zeitlicher Aufwand, die bei einer Pflegesituation entstehen. Von den Emotionen ganz zu schweigen.
Aus diesem Grund ist es wichtig, einen Plan aufzustellen, wie eine Behandlung in einer Pflegesituation gewünscht ist, welche Kosten dadurch entstehen werden und vor allem, wie diese Kosten gedeckt werden sollen.
Manchen Sie sich unbedingt schlau, welche Kosten von der staatlichen Pflegepflichtversicherung übernommen werden und welche Kosten Sie privat übernehmen müssen. Außerdem können Sie sich beraten lassen, welche weiteren Zahlungen Sie beantragen können. Eine gute Anlaufstelle sind hier sogenannte Pflegelotsen. Diese Personen sind dafür ausgebildet, zu Pflegesituationen zu beraten. Große Unternehmen lassen eigene Mitarbeiter zu Pflegelotsen ausbilden oder bieten die Möglichkeit, sich mit externen Pflegelotsen in Verbindung zu setzen.
Praxis-Tipp: Sprechen Sie in der Familie darüber, wie Sie sich eine Pflegesituation vorstellen. Fragen, die Sie dafür nutzen können, sind folgende: Wo möchten Sie gepflegt werden? Kann der Wunsch in der Familie umgesetzt werden? Wer kann unterstützen, sowohl finanziell als auch mit Tat und Zeit? Es ist wichtig, dass Sie eine passende und vor allem umsetzbare Lösung finden.
KONSEQUENZ: Ohne ein Pflege-Konzept sind Angehörige schnell überfordert. Es fällt schwer, Entscheidungen zu treffen, was oft dazu führt, dass man nicht die Pflege bekommt, die man will und die Kosten können die emotionale Situation weiter belasten.
💡 WICHTIG: Sie können sich im Internet über Pflegekosten informieren. Nutzen Sie dafür die Möglichkeit, sich die Kosten für eine ambulante oder stationäre Pflege über einen Pflegekostenrechner berechnen zu lassen.
5. Testament – sorgt für die Umsetzung Ihres Willen
Die Errichtung eines Testaments, Erb- und Schenkungsvertrags ist sehr individuell und hängt vor allem von der persönlichen Familiensituation ab und davon, welche Personen begünstigt werden sollen und in welcher Weise. Daher empfiehlt es sich, mit einem Juristen zusammenzuarbeiten.
Die gesetzliche Erbfolge stammt aus dem Jahr 1900. Damals waren Familienkonstellationen weitaus unkomplizierter als heute. Außerdem haben die Menschen damals in nur wenigen Fällen über ein großes Vermögen verfügt. Beides hat sich bis heute stark verändert. Das liegt auch daran, dass Menschen in unterschiedlichen Beziehungsformen leben. Und dass viele Familienmitglieder weit entfernt und in anderen Ländern leben.
Bedenken Sie bitte, dass die Erbfolge immer dann eintritt, wenn es keine Regelungen in Form von einem Testament oder Erbvertrag gibt. Ganz leicht können durch die gesetzliche Erbfolge Erbengemeinschaften entstehen.
Aus diesem Grund haben Sie die wunderbare Möglichkeit, durch Ihr aktives Handeln ungewollte und sperrige Konstellationen zu vermeiden und damit die Situation in der Familie zu entspannen.
Praxis-Tipp: Möchten Sie eine ungewollte Erbengemeinschaft vermeiden, ist es dringend notwendig, aktiv das eigene Vermögen zu regeln. Beschäftigen Sie sich mit der gesetzlichen Erbfolge und damit, ob diese Ihrem Willen entspricht. Ist das nicht der Fall, sollten Sie unbedingt ein Testament erstellen!
KONSEQUENZ: Sie haben bestimmt schon den Begriff Erbengemeinschaft gehört. Man spricht hier auch von einer Streitgemeinschaft. Denn wenn unterschiedliche Personen miteinander erben müssen, um eine Entscheidung zu treffen, einer Meinung sein. Das kann schwierig sein und führt oft zu Streitigkeiten und Stagnation. Erblasser wünschen sich diese Konstellation nicht.
💡 WICHTIG: Gerade Personen, die nicht verheiratet und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, sollten ein Testament errichten. Vor allem, wenn sie ihren Partner begünstigen wollen. Denn ohne Trauschein oder Eintragung findet der Partner in der Erbfolge nicht statt und wird ohne Testament nicht berücksichtigt!
Wie ist es bei Ihnen? Welche Fragen haben Sie zu den genannten Themen? Sie haben Raum dafür in den Kommentaren. Ich freue mich auf Ihre Gedanken.
Wie erwähnt, gibt es noch weitere Dokumente. z.B. eine Pflegeverfügung, eine Haustierverfügung oder eine Sorgerechtsverfügung.
1️⃣ Eine Vorsorgevollmacht deckt die Themen der Finanzsorge ab und schließt die Gesundheitssorge ein.
2️⃣ In einer Patientenverfügung geben Sie Ihre Behandlungswünsche im Krankenhaus an, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können.
3️⃣ Im Organspendeausweis vermerken Sie, ob Sie Organe spenden möchten oder nicht und welche Organe und Gewebe Sie spenden möchten.
4️⃣ Für eine familiäre Pflegesituation sollte ein Konzept erstellt werden. Das Konzept sollte die Wünsche der zu pflegenden Person festhalten und auch eine Klärung darüber geben, wer welche Aufgaben übernehmen und auch finanzielle Mittel zur Verfügung stellen kann.
5️⃣ Ein Testament vermeidet Streitigkeiten und ermöglicht es Ihnen Ihr Vermögen wunschgemäß an die nächsten Generationen zu übertragen. Zur Entlastung der Angehörigen kann im Testament ein Testamentsvollstrecker eingesetzt werden.
Je klarer Wünsche und Anweisungen formuliert sind, desto einfacher ist es, für Angehörige diese später umzusetzen.
Zauberformel - Aktiv sein
Sie haben vermutlich festgestellt, dass Passivität in der Generationenberatung nicht zu Ihren Vorstellungen passt. Seien Sie daher aktiv! Beschäftigen Sie sich mit Ihren Wünschen und nutzen Sie die Chance, mit Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament lebenslang selbstbestimmt zu sein.
Wenn Sie sich auf Ihrem Weg der Generationenberatung eine Unterstützung wünschen, dann buchen Sie sich gerne ein kostenfreies Erstgespräch, in dem wir gemeinsam herausfinden, wie ich Sie und Ihre Familie unterstützen kann.
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Ich wünsche Ihnen von Herzen alles Gute!
Ihre Kerstin Brunner